Die vorläufigen Schulranglisten für das Schuljahr 2021/2022 wurden genehmigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber können gegen die vorläufigen Ranglisten bis einschließlich 17. Mai 2021 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.
Alle Informationen sind der Mitteilung der Deutschen Bildungsdirektion vom 7. Mai 2021 zu entnehmen.
Die vorläufigen Landesranglisten für das Schuljahr 2021/2022 wurden genehmigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber können gegen die vorläufigen Ranglisten bis einschließlich 17. Mai 2021 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.
Alle Informationen sind der Mitteilung der Deutschen Bildungsdirektion vom 7. Mai 2021 zu entnehmen.