Die vorl?ufigen Schulranglisten?f?r das Schuljahr 2019/2020 wurden genehmigt.
Die Bewerberinnen und Bewerber k?nnen gegen die vorl?ufigen Ranglisten bis einschlie?lich?30. Mai 2019 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.
Alle Informationen sind der Mitteilung der Deutschen Bildungsdirektion vom 20. Mai 2019 zu entnehmen.